Willkommen in der Praxis Seestern.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Eva Kral, Dipl.-Heilpäd. (FH) 
Damaris Ehninger, Mag.rer.nat. Mag.phil. 

Sie erreichen uns zu unseren Telefonsprechzeiten: montags 12:00-12:40, dienstags 11:00-12:00, mittwochs 11:00-12:40.

Wir haben freie Gruppenplätze für Kindergartenkinder
sowie freie Einzelplätze für die Eltern-Säugling-Kleinkind-Psychotherapie (ESKP). 

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Wir sind Psychotherapeutinnen für Kinder und Jugendliche, vom Säuglings- bis ins junge Erwachsenenalter, und arbeiten auch mit deren Familien.

Meistens suchen uns Menschen auf, wenn sie seelische Probleme haben, die sie alleine oder mithilfe ihrer Familie und ihren Freunden nicht mehr bewältigen können. Im Rahmen der Therapie finden wir mögliche Ursachen für ihre Symptome heraus. In Gesprächen, im Spiel oder bei anderen psychotherapeutischen Methoden lernen sie, Zusammenhänge besser zu verstehen, was meistens bereits zu einer Erleichterung und einer Abnahme der Symptome führt.

Zu Gründen der Kontaktaufnahme, lesen Sie bitte mehr unter den folgenden Links:

Infos für Eltern von Kindern und Jugendlichen

Infos für Eltern von Kindern und Jugendlichen

Infos für Jugendliche

Infos für Jugendliche

Infos für Eltern von Säuglingen

Infos für Eltern von Säuglingen

Ablauf

Kinder und Jugendliche laden wir gerne gemeinsam mit ihren Eltern zum Erstgespräch ein. Ab dem Alter von 15 Jahren können Jugendliche und junge Erwachsene aber auch ohne das Wissen Ihrer Eltern zu uns kommen. (Ausnahme: Bei Privatversicherten ist bis zum Alter von 18 Jahren die Unterschrift der Eltern auf dem Behandlungsvertrag notwendig.) In jedem Fall haben wir eine gesetzliche Schweigepflicht gegenüber den Eltern. Die Eltern werden nur soweit in die Therapie eingebunden, wie es notwendig ist und nach Rücksprache mit dir/Ihnen, wie es hilfreich ist.

Bei einem Erstgespräch steht das Kennenlernen und die Betrachtung der aktuellen Situation mit ihren Problemen und Chancen im Vordergrund. Kinder und Jugendliche empfangen wir gemeinsam mit einem oder beiden Elternteilen. Bei kleineren Kindern vereinbaren wir individuell, ob das Kind beim ersten Gespräch anwesend ist. Je nach Ergebnis des Erstgesprächs vereinbaren wir weitere Termine oder sprechen eine andere Empfehlung aus.

In bis zu sechs probatorischen Sitzungen betrachten wir die Problemsituation genauer, wobei auch diagnostische Verfahren, wie z.B. Fragebögen oder kreative, sog. projektive Verfahren, zum Einsatz kommen. Auch geht es um die Prüfung der Indikation für eine weiterführende Psychotherapie. Dabei erfahren Sie / erfährst du mehr über unsere Arbeitsweise. 

Bei der biografischen Anamnese, einem Gespräch mit den Eltern/Bezugspersonen über den bisherigen Lebensweg des Kindes bzw. Jugendlichen, erfahren wir mehr über das bisherige Leben aus der Sicht der Eltern. Wir lassen uns von den Eltern über das Aufwachsen, die Entwicklung, mögliche Belastungen und allgemeine familiäre und Lebensbedingungen berichten.

Besonders bei kleineren Kindern sind regelmäßige Elterngespräche (ca. einmal monatlich) wichtig für den Behandlungsprozess. Bei Jugendlichen entscheiden wir individuell, ob Elterngespräche therapeutisch zielführend sind und in welcher Frequenz diese stattfinden. Die Eltern-Säugling-Kleinkind-Psychotherapie findet selbstverständlich ausnahmslos unter Anwesenheit der Eltern statt.

Schließlich treffen wir auf der Grundlage der gewonnenen Eindrücke eine Entscheidung darüber, ob eine längerfristige Psychotherapie sinnvoll ist, andere Hilfsangebote passender erscheinen oder keine weitere Unterstützung notwendig ist. Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie, planen und beantragen wir den voraussichtlichen inhaltlichen und zeitlichen Umfang.

Wege zum Erstgespräch

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen. Diese kann Ihnen Auskunft geben, in welchem Umfang Kosten übernommen werden und ob bereits vor der Probatorik ein Antrag nötig ist.

Wir stellen Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. 

Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über die genauen Bedingungen und Kontingente Ihrer Beihilfestelle und lassen Sie sich die nötigen Unterlagen zusenden.

Wir stellen Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. 

Eine Therapie kann natürlich auch selbst bezahlt werden. Wir stellen Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren kommt in Frage, wenn Sie gesetzlich versichert sind und Sie (Ihr Kind) innerhalb von 6 Wochen keinen Psychotherapieplatz oder über die Terminservicestelle 116 117 erhalten. Setzen Sie sich für diese Option gerne telefonisch mit uns in Verbindung.
Für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse benötigen wir folgende Unterlagen:

‣ Liste mit Absagen von 8-10 Psychotherapeut*innen (Datum, Anfrage per Mail oder Telefon, ggf. Wartezeit);

‣ selbst dokumentierter Anruf bei der Terminservicestelle unter 116 117, diese vermittelt an freie Therapeut*innen bzw. freie Sprechstunden;

‣ ein ausgefülltes Formular “PTV 11” mit Dringlichkeitscode, welches Sie bei einer Sprechstunde bei eine*r niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in erhalten;

‣ ein persönliches Anschreiben, weshalb dringend Psychotherapie nötig ist.

Bitte kontaktieren Sie uns.

Erziehungs- und Familienberatung

Wir bieten Beratung zu Themen rund um die Entwicklung Ihres Kindes, zu Erziehungsfragen und Fragen zum familiären Zusammenleben an. 

Hilfreiche Links

Hilfreiche Links

Anlaufstellen für herausfordernde Situationen


Praxis Seestern
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Sachsenwerkstr. 71
01257 Dresden
Tel.: 0351 65696339

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